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RG (IV 25/34) | Datum: 05.07.1934
Wegen des Sach- und Streitstandes wird zunächst auf das Urteil des Senats vom 5. Januar 1931 bezug genommen, durch das das erste Berufungsurteil aufgehoben und die Sache in die Vorinstanz zurückverwiesen worden ist. [...]