Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Amtsgerichts Bernau bei Berlin vom 24.04.2018 aufgehoben. Die gemäß § 113 Abs 1 FamFG i. V. m. §§ 252 , 567 ff. ZPO zulässige Beschwerde ist [...]
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