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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 05.02.2013

9 WF 1821/12

Normen:
§ 745 Abs. 2 BGB
§ 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG

Fundstellen:
FamFR 2013, 209
FamRB 2013, 145
FamRZ 2013, 1506
FuR 2013, 4
NJW-RR 2013, 838

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ansbach vom 31.10.2012, Az. 4 F 1115/12, abgeändert. Zuständig ist das Amtsgericht - Familiengericht - Ansbach. 1. [...]
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