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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 30.03.2012

17 UF 338/11

Normen:
Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung(Brüssel II a-Verordnung) (EG) Nr. 1347/2000 Art. 8
Verordnung (EG) Nr 2201/2003 des Rates über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (Brüssel II a-Verordnung) (EG) Nr 1347/2000 Art. 9
Verordnung (EG) Nr 2201/2003 des Rates über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (Brüssel II a-Verordnung) (EG) Nr 1347/2000 Art. 12
Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung(Brüssel II a-Verordnung) (EG) Nr. 1347/2000 Art. 8
Verordnung (EG) Nr 2201/2003 des Rates über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (Brüssel II a-Verordnung) (EG) Nr 1347/2000 Art. 9
Verordnung (EG) Nr 2201/2003 des Rates über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (Brüssel II a-Verordnung) (EG) Nr 1347/2000 Art. 12

Fundstellen:
FamFR 2012, 288
NJW 2012, 2043

1. Auf die Beschwerde des antragstellenden Vaters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Tuttlingen vom 19. September 2011 - 1 F 828/10 - aufgehoben. 2. Der verfahrensbeteiligten Mutter wird im zweiten [...]
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