I. Die Erinnerung ist gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG statthaft und in zulässiger Weise eingelegt worden. Die Entscheidung durch den Einzelrichter folgt aus § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG . II. In der Sache bleibt die Erinnerung [...]
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