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BayObLG - Entscheidung vom 20.03.2002

2Z BR 99/01

Normen:
FGG § 12 § 15
ZPO § 286 § 440 Abs. 2

Fundstellen:
BayObLGZ 2002 Nr. 14
BayObLGZ 2002, 78
FGPrax 2002, 111
NJW-RR 2002, 1453
NZM 2002, 449
NZM 2002, 449
OLGReport-BayObLG 2002, 254
ZMR 2002, 608

I. Die Beteiligten, Sohn und Mutter, sind Wohnungseigentümer in einer Wohnanlage. Das ungeteilte Anwesen hatten die Beteiligten 1987 als Gesellschafter bürgerlichen Rechts erworben. Die Gesellschaft wurde 1988 [...]
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