Der Streitwert für den Berufungsrechtszug beträgt gemäß §§ 17 Abs. 1 , Abs. 4 , 14 Abs. 1 S. 2 GKG 14.483,60 DM und errechnet sich nach der Beschwer des klagenden Bundeslandes durch das angefochtene Urteil des [...]
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