Hinweis zu A Hinweis zu B Hinweis zu C Der BGH durch Beschluß vom 5.7.2000. Az. XII ZB 58/97, FamRZ 2000, 1566 , die Rechtsansicht des BayObLG und OLG Frankfurt/M bestätigt. BtPrax 1997, 165 DAVorm 1997, 430 FamRZ [...]
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