Ebenso LG Stuttgart, Beschluß vom 2.6.1992, Az. 2 T 387/92, DAVorm 1992, 884 ; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluß vom 25.5.1992, Az. 3 Wx 73/92, DAVorm 1992, 971 ; zum neuen Rechtszustand nach Inkrafttreten des § 87c [...]
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