Vgl. die entsprechenden Ausführungen bei § 1615f BGB Anm. zu LSK-FamR/Hannemann, § 1612 BGB LS 2 (Stichwort: Aufnahme des Kindes in den väterlichen Haushalt). B. a. Der Zweck des § 1615f BGB besteht darin, den [...]
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