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BGH - Entscheidung vom 26.10.1984

V ZR 218/83

Normen:
ZPO §§ 727, 767

Fundstellen:
BGHZ 92, 347
DRsp IV(421)165b
WM 1985, 70

»... Die gerichtliche Geltendmachung fremder obligatorischer Ansprüche im eigenen Namen aufgrund Ermächtigung durch den wirklichen Gläubiger (sog. gewillkürte Prozeßstandschaft) wird von der Rechtspr. zwar dann als [...]
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