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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 30.12.1983

8 REMiet 3/83

Normen:
BGB § 565 Abs. 2 S. 2

Fundstellen:
DRsp I(133)264a
DRsp-ROM Nr. 1992/10265
DWW 1984, 106
NJW 1984, 875
OLG Stuttgart, HdM Nr. 8
WuM 1984, 45
ZMR 1984, 136

Das Landgericht hat mit Beschluß vom 1.6.1983 folgende Frage zum Rechtsentscheid vorgelegt: Ist für die Berechnung der Kündigungsfrist gem. § 565 Abs. 2 Satz 2 BGB auch diejenige Zeit, in der der jetzige Mieter auf [...]
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