Unterhaltsanspruch des Kindes trotz kostenfreien Wohnens bei der Großmutter
Durch das kostenfreie Wohnen im Haushalt der Großmutter verringert sich der Bedarf eines volljährigen Kindes nicht. Die Gewährung von Verpflegung und Unterkunft durch die nicht leistungsfähige Großmutter stellt sich als freiwillige Leistung Dritter dar, die sich insoweit nicht auf den Bedarf auswirkt.
Angemessener Lebensbedarf eines ausländischen Unterhaltsberechtigten
Bei einem aus dem Ausland stammenden Ehegatten ist Maßstab des angemessenen Lebensbedarfs das Einkommen, das der Ehegatte in seinem Heimatland hätte erwirtschaften können. Dabei ist je nach Herkunftsland sowohl die unterschiedliche Kaufkraft zu beachten, als auch die Tatsache, dass das Existenzminimum nicht unterschritten werden darf.
Einkommensanrechnung des „unechten Stiefvaters“ bei Hartz IV Leistungen
Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen eine Regelung zur Einkommens- und Vermögensanrechnung bei den Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende richtet, wegen Unzulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen.
Aufwendungen unterhaltspflichtiger Kinder für Besuche bei den Eltern im Heim
1. Angemessene Aufwendungen, die dem Unterhaltspflichtigen für Besuche bei einem unterhaltsberechtigten Elternteil im Heim entstehen, mindern grundsätzlich die Leistungsfähigkeit. 2. Auch bei zusammenlebenden nicht ehelichen Partnern ist bei Gesamteinkünften bis zur Höhe des für Ehegatten geltenden Familienselbstbehalts keine zusätzliche Haushaltsersparnis zu berücksichtigen.
Keine Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen
Ein Unterhaltsschuldner ist nicht befugt, gegen die auf einen Sozialleistungsträger übergegangenen Unterhaltsansprüche mit privaten Forderungen gegen den Unterhaltsgläubiger aufzurechnen.
Kein Abzug einer zusätzlichen Altersversorgung, wenn kein Mindestunterhalt gezahlt werden kann
Aufwendungen des gesteigert unterhaltspflichtigen Elternteils für eine zusätzliche Altersversorgung und eine Zusatzkrankenversicherung sind unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigungsfähig, wenn der Mindestunterhalt für ein minderjähriges Kind andernfalls nicht aufgebracht werden kann.
Keine Unterhaltsbefristung, wenn Erwerbsobliegenheiten im Vergleich festgelegt wurden
Genügt der Unterhaltsberechtigte seiner Erwerbsobliegenheit in dem gerichtlich durch Vergleich festgelegten Umfang, kann ihm im Rahmen eines Abänderungsverfahrens nicht vorgehalten werden, er hätte konkrete Bewerbungsbemühungen entfalten müssen, um den ehebedingten Nachteil zu kompensieren. Die gerichtliche Festlegung, von welchen Erwerbsobliegenheiten des Unterhaltsberechtigten die Beteiligten ausgehen, ist also nicht nur für die Frage der Bedürftigkeit von Bedeutung, sondern mittelbar auch für die Befristungsentscheidung nach § 1578b Abs. 2 BGB.
Unterhaltsvorschussgesetz gebilligt
Der Bundesrat hat am 22.03.2013 dem vom Bundestag am 28.02.2013 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes zugestimmt.
Unterhaltspflicht von Hartz IV Empfängern
OLG Hamm: Sozialhilfeempfänger ist nicht verpflichtet einer Geringverdienertätigkeit nachzugehen, um höheren Unterhalt für sein minderjähriges Kind zu zahlen.
Auch Taschengeld der Eheleute ist für den Elternunterhalt einzusetzen
Das Taschengeld eines Ehegatten ist für den Elternunterhalt einzusetzen, soweit es den Mindestselbstbehalt des Unterhaltspflichtigen übersteigt. Von dem über den Selbstbetrag hinausgehenden Taschengeld darf der Unterhaltspflichtige außerdem die Hälfte behalten.