Zwölf Stämme": Beschwerden gegen den vorläufigen teilweisen Entzug des elterlichen Sorgerechts weitgehend zurückgewiesen"
Das Oberlandesgericht Nürnberg wies mit Beschlüssen vom heutigen Tag die Beschwerden gegen Anordnungen des Amtsgerichts Ansbach, mit denen vier Elternpaaren wesentliche Teile des Sorgerechts vorläufig entzogen worden waren, weitgehend zurück. Die zwei jüngsten von neun betroffenen Kindern kommen zurück in die Obhut ihrer Eltern.
Kein Anspruch des Kindes auf Idealeltern
Im Rahmen der §§ 1666, 1666a BGB ist stets zu beachten, dass kein Kind Anspruch auf „Idealeltern“ und optimale Förderung hat und sich die staatlichen Eingriffe auf die Abwehr von Gefahren beschränken. Für die Trennung der Kinder von den Eltern oder einem Elternteil ist es daher nicht ausreichend, dass es andere Personen oder Einrichtungen gibt, die zur Erziehung und Förderung besser geeignet sind. Vielmehr gehören die Eltern und deren gesellschaftliche Verhältnisse grundsätzlich zum Schicksal und Lebensrisiko eines Kindes.
Fünfzehnjährige darf gegen den Willen der Eltern im Kindesschutzverfahren begutachtet werden
Eltern kann im Wege der einstweiligen Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht zur Gesundheitsfürsorge für eine Fünfzehnjährige zu entziehen sein, damit die verhaltensauffällige Jugendliche im Kindesschutzverfahren ordnungsgemäß begutachtet werden kann. Das hat der 8. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 31.07.2013 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts – Familiengericht – Lüdinghausen bestätigt.
OLG Hamm konkretisiert die neue Beschneidungsvorschrift (§ 1631 d BGB)
Eine Kindesmutter darf ihren sechsjährigen Sohn zurzeit nicht beschneiden lassen. Das hat der 3. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 30.08.2013 unter Bestätigung der erstinstanzlichen Entscheidung des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund entschieden und dabei die gesetzlichen Voraussetzungen des § 1631d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für eine Beschneidung ohne medizinische Indikation konkretisiert.
Vollstreckbarkeit einer Umgangsregelung ohne Anfangstermin
Eine Umgangsregelung, in der zeitlich näher bestimmte Besuchstermine „alle 14 Tage“ ohne eine kalendermäßige Festlegung des Anfangstermins vorgesehen sind, ist nicht vollstreckbar.
Jugendamt darf eingreifen, damit ein Elfjähriger zur Schule geht
Ein Jugendamt darf eingreifen, wenn ein elfjähriger Junge nicht zur Schule geht und die Eltern die Schulunlust ihres Kindes akzeptieren. Die Eltern können zur Unterstützung eines Schulbesuchs ihres Kindes verpflichtet werden.
Stärkung der Väterrechte durch neues Umgangsrecht wird Realität
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenbergers äußert sich zu dem Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters, das am 13. Juli 2013 in Kraft trat.
Befugnis des Familiengerichts zur Ausgestaltung des Umgangs
Das OLG Saarbrücken entscheidet über den Ausgestaltungsspielraum, der einem Richter bei einer Umgangsentscheidung offen steht sowie zu den Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung im Umgangsverfahren bei Verdachtsvortrag eines Elternteils (hier zu Alkohol- und Drogenmissbrauch).
Bundesrat billigt Sorgerechtsreform
Der Bundesrat hat am 01.03.2013 das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern gebilligt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.
Ordnungsgeld bei Verstoß gegen Umgangsregelung
Der aus der Umgangsregelung verpflichtete Elternteil muss die Gründe für das Scheitern der Umgangskontakte substantiiert darlegen. Beruft er sich darauf, das Kind habe z.B. den Umgangspfleger nicht begleiten wollen, muss er darlegen, wie er auf das Kind eingewirkt hat, um es zum Umgang zu bewegen.