Schlüsselgewalt: Wann greifen Verträge und Kündigungen für beide Ehepartner?
Ehepartner können Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs mit Wirkung für den anderen Ehegatten tätigen (sog. Schlüsselgewalt). Rechte und Pflichten gelten dann für beide Ehegatten. Auch die Kündigung einer Kfz-Vollkaskoversicherung kann ein solches „Geschäft“ darstellen. Das hat der BGH entschieden. Dabei kommt es insbesondere auf den Bezug zum Familienunterhalt an.
Keine rechtliche Elternschaft bei kommerzieller Leihmutterschaft
Der Elternstatus kann nicht nachträglich zuerkannt werden, wenn mit den Regelungen eines anderen Staates eine Leihmutter eingesetzt wurde, um gezielt das Verbot des nationalen Embryonenschutzrechts zu umgehen. Das hat das OLG Braunschweig entschieden. Ein US-Gericht hatte zuvor ein Ehepaar als Auftraggeber einer Leihmutter als rechtliche Eltern des Kindes anerkannt.
Unklare Formulierung: Wer erbt die Lebensversicherung?
Wer ist der Berechtigte für den Bezug einer Lebensversicherung, wenn der Versicherungsnehmer das Bezugsrecht mit der Formulierung „Eltern, bei Heirat Ehegatte“ bestimmt hat? Nach dem OLG Hamm konnten die überlebenden Eltern die Versicherungsleistung nach dem Tod des Versicherungsnehmers beanspruchen, weil die Ehe des Versicherungsnehmers zuvor geschieden wurde.
Testamente: Umdeutung einer Regelung zur Nacherbenauswahl
Die unwirksame Befugnis zur Auswahl des Nacherben durch den Vorerben kann in eine bedingte Nacherbeneinsetzung umgedeutet werden. Das hat das OLG München in einem Erbscheinverfahren entschieden. Gerichte können im Verfahren durch Auslegung und Umdeutung nach dem Wortlaut unwirksame Regelungen doch noch zu einer Geltung im Sinne des Willens des Erblassers verhelfen.
Voraussetzungen eines Nottestaments
Beim Nottestament müssen drei Zeugen bewusst und willentlich Verantwortung für die zutreffende schriftliche Niederlegung des Erblasserwillens übernehmen. Weitere Voraussetzung: Ein Notar kann aufgrund der nahen Todesgefahr nicht mehr hinzugezogen werden. Das Kammergericht Berlin hat in einer Entscheidung die formalen Voraussetzungen des Dreizeugentestaments nach § 2250 BGB erläutert.
Erbschaftsausschlagung: Folgen bei Fristversäumnis
Bei der Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist einer Erbschaft muss das Nachlassgericht nur bezüglich der auch in der Anfechtungserklärung genannten Anfechtungsgründe im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht ermitteln. Das hat der BGH entschieden und damit mehr Klarheit beim notwendigen Inhalt und Umfang einer Anfechtungserklärung und der dort genannten Anfechtungsgründe geschaffen.
Witwenrente: Beweise für „Versorgungsehe“
Bei der Hinterbliebenenversorgung (Witwengeld) stehen der Witwe für die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer „Versorgungsehe“ alle Beweismittel zur Verfügung. So sind nicht nur „äußere, objektiv erkennbare“, sondern auch „innere, subjektive“ Umstände – insbesondere die Motive der Ehegatten bei der Heirat – von Bedeutung. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Voraussetzungen der Hoferbfolge
Die für eine formlose Hoferbenbestimmung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Höfeordnung (HöfeO) vorausgesetzte dauerhafte Übertragung der Bewirtschaftung muss durch den testierfähigen Hofeigentümer höchstpersönlich erfolgen. Der Abschluss eines Pachtvertrags mit dem Betreuer des Hofeigentümers reicht dafür nicht aus. Das hat das OLG Hamm entschieden und dabei weitere Fragen der Hoferbfolge geklärt.
Das unlesbare Testament
Ein eigenhändig geschriebenes Testament muss lesbar sein, um wirksam die Erbfolge zu regeln. In einem Verfahren vor dem Schleswig-Holsteinische OLG konnte ließ sich ein entsprechendes Schreiben einer alten Dame auch nicht mithilfe einer Schriftsachverständigen vollständig entziffern ließ. Das Gericht sah daraufhin das Schreiben als ein nicht als wirksames Testament an.
Erbin zahlt für Nichtabnahme
Für die Nichtabnahme eines neuen Wohnmobils schuldet die erbende Ehefrau des zwischenzeitlich verstorbenen Käufers Schadensersatz. Ausgehend hiervon hat das OLG Hamm die beklagte Erbin zur Zahlung von ca. 6.000 € Schadensersatz an die klagende Wohnmobilhändlerin verurteilt. Die insoweit in den Verkaufsbedingungen vereinbarte Schadensersatzpauschale, hielt das Gericht für wirksam.