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Steuerrecht und Versorgungsausgleich sind zwei Rechtsgebiete, die früher gesetzlich nur unzureichend miteinander verknüpft waren. Das VAStrRefG vom 03.04.2009 (BGBl I, 700) hat insoweit in größerem Umfang als bisher für rechtliche Klarheit gesorgt. Der Versorgungsausgleich kann sowohl beim ausgleichspflichtigen als auch beim ausgleichsberechtigten Ehegatten oder Lebenspartner steuerliche Auswirkungen haben, indem der Ausgleichspflichtige die Teile seiner Versorgung, die er im Versorgungsausgleich an den Ausgleichsberechtigten abzugeben oder zu begründen hat, als dauernde Last nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG oder als Aufwendungen zur Auffüllung der durch den Versorgungsausgleich entstandenen Kürzung als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen absetzen oder eben nicht absetzen kann; der Ausgleichsberechtigte den ihm übertragenen oder für ihn begründeten Teil der auszugleichenden Versorgung als Einkünfte aus nichtselbständiger [...]
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