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LSG Nordrhein-Westfalen (L 5 P 11/17) | Datum: 11.07.2019
Auf die Berufung des Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Duisburg vom 28.12.2016 geändert. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.857,36 Euro nebst Mahnkosten in Höhe von 95,- Euro zu [...]