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LSG Nordrhein-Westfalen (L 9 SO 124/16) | Datum: 11.05.2017
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 20.01.2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch in diesem Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Die [...]