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OLG Koblenz (10 U 1258/10) | Datum: 11.07.2011
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.001 € festgesetzt. Der Streitwert für das Berufungsverfahren ist lediglich mit dem Wert des mit dem Hauptantrag geltend gemachten Teils der von der Klägerin [...]