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LG Köln (8 O 270/06) | Datum: 15.04.2008
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 573,64 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 18.02.2006 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger [...]