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LG Köln (27 O 644/04) | Datum: 03.07.2007
1. Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 35.790,43 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 % seit dem 16.12.2000 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage hinsichtlich des [...]