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VG Aachen (3 L 821/05) | Datum: 05.01.2006
BESCHLUSS 1. Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Der Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs [...]