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OLG Hamm (5 Ss OWi 137/00) | Datum: 09.05.2000
I. Das Amtsgericht Dortmund hat gegen den Betroffenen in dem angefochtenen Urteil wegen einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a Abs. 2 StVG eine Geldbuße von 500,- DM sowie ein Fahrverbot von einem Monat [...]