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OLG Köln (6 U 29/00) | Datum: 26.05.2000
Der Kläger ist ein gerichtsbekannter Verband im Sinne des § 13 Abs. 2 Ziff. 2 UWG . Seine aufgrund dieser Vorschrift bestehende Befugnis, den vorliegenden Prozess zu führen, ist nicht im Streit. Die Beklagte handelt [...]