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Der Ausschluß des Versicherungsschutzes durch § 19 Nr. 7 AKB (gleichlautend § 2 Abs. 4 AUB 88) für krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, gleichgültig wodurch diese verursacht sind, verstößt nicht gegen § 9 Abs. 1 AGBG.
NJW-RR 1998, 963 OLGReport-Düsseldorf 1998, 184 VersR 1998, 886 ZfS 1998, 186 [...]
1. Im Haftpflichtprozeß des Geschädigten gegen den Schädiger kann der Haftpflichtversicherer des Schädigers nach erstinstanzlicher Entscheidung dem Verfahren auf Seiten des Schädigers als Streithelfer beitreten und gegen das zu Ungunsten des Schädigers ergangene Urteil Berufung einlegen. 2. Eines Zwischenurteils über die Zulässigkeit der Streithilfe bedarf es in Abweichung von § 71 ZPO nicht, wenn weiterer Sachvortrag nicht beabsichtigt ist und der Rechtsstreit entscheidungsreif ist. 3. Bestätigt der als Partei vernommene bekl. Schädiger das die Klageforderung rechtfertigende Vorbringen des geschädigten Kl, so ist dieses Eingeständnis bei Wahrheitswidrigkeit ebenso wie ein entsprechendes prozessuales Geständnis wirkungslos und unbeachtlich, wenn Kl und Bekl zu Lasten des Haftpflichtversicherer des Bekl kollusiv zusammengewirkt haben.
NJW-RR 1998, 606 OLGReport-Düsseldorf 1997, 352 ZfS 1998, 59 [...]
»Es ist mit erheblicher Wahrscheinlichkeit von der Vortäuschung eines gemeldeten Diebstahls auszugehen oder - alternativ - steht eine nicht versicherte Unterschlagung fest, wenn der Fahrer, dem das Fahrzeug vom Versicherungsnehmer zum Gebrauch überlassen worden ist, den Wagen an einem von ihm üblicherweise nicht benutzten Dritten unbekannten Ort einer bedeutenden Großstadt abgestellt haben will und der Wagen mit einem Original- oder einem originalgetreuen Schlüssel weggefahren worden sein muß, weil sich bei der mikroskopischen Untersuchung weder an einem der vorgelegten Schlüssel Kopierspuren noch an dem Schließzylinder des unbeschädigt wieder aufgefundenen Fahrzeugs untypische Spuren feststellen lassen.«
NJW-RR 1997, 924 OLGReport-Düsseldorf 1997, 256 VersR 1998, 754 [...]