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BayObLG (2 ObOWi 154/97) | Datum: 22.04.1997
Der Betroffene fuhr am 31.5.1995 gegen 10.00 Uhr mit einem Wohnmobil - im Kraftfahrzeugschein als 'Sonderkraftfahrzeug Wohnmobil' bezeichnet, zulässiges Gesamtgewicht 10.000 kg - auf der Bundesautobahn A 9 in Richtung [...]