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- Wenn die klagende Versicherungsnehmerin als Leasingnehmerin eine Kraftfahrt-Fahrzeugversicherung abgeschlossen hat, die als Fremdversicherung nach 74 VVG zugunsten des Leasinggebers aufzufassen ist, und - wenn die Versicherungsnehmerin als GmbH wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen im Handelsregister gelöscht worden ist, nachdem zuvor die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, kann der Wiederherstellung- bzw. Wiederbeschaffungsvorbehalt des § 13 Nr. 10 AKB nicht erfüllt werden.
DRsp IV(408)190Nr. 4a KTS 1996, 382 MDR 1996, 525 NJW-RR 1996, 1375 ZfS 1997, 23 r+s 1996, 127 [...]
1. Für den Versicherungsnehmer spricht zunächst eine Redlichkeitsvermutung. Diese wird nicht durch jede Ungereimtheit in seinem Sachvortrag erschüttert. 2. Bei Bahnenschlüsseln brauchen selbst Schließvorgänge in einer Größenordnung von nahezu 1000 noch nicht die Kopierspuren durch Gebrauchsspuren zu überlagern.
S.a. BGH VersR 1996, 319 VersR 1996, 1488 ZfS 1996, 99 r+s 1996, 296 [...]