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AG Frankfurt/Main (32 C 2301/91) | Datum: 16.06.1992
Der geltend gemachte Nutzungsausfall läßt sich nicht aus § 249 BGB als Form der Naturalrestitution herleiten, da die Herstellung, hier die Beschaffung eines Ersatz-Farbfernsehgerätes für die zurückliegende Zeit nicht [...]