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Das AG hat die Rechtsbeschwerde eines Betroffenen gegen einen im Verfahren nach § 72 OWiG ergangenen Beschluß gegebenenfalls auch dann nach § 79 Abs. 3 OWiG, § 346 Abs. 1 StPO als unzulässig zu verwerfen, wenn über die formalen Mängel des § 346 Abs. 1 StPO hinaus auch keine der Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 oder 5 OWiG gegeben ist (gegen OLG Düsseldorf, VRS 80, 39 = VerkMitt 1991, 5 = NZV 1990, 444).
A.A. OLG Düsseldorf ZfS 1991, 323 NZV 1991, 404 ZfS 1992, 105 [...]
Ist ein angeblich gestohlenes Kfz mit dem Originalschlüssel gefahren und aufgefunden worden, liegt das äußere Bild eines Diebstahls nicht vor; dies gilt auch dann, wenn die Klappe des Handschuhfachs abgerissen war, die Kabel des Radios lose heraushingen und das hintere Seitenfenster eingeschlagen war (Bestätigung von OLG Karlsruhe VersR 1992, 733).
Vgl. dazu auch OLG Hamm, VersR 1992, 732 VersR 1992, 1508 [...]