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BGH (4 StR 518/90) | Datum: 18.04.1991
I. Auf Straßen und in Anlagen der Stadt Dortmund dürfen Hunde nur von aufsichtsfähigen Personen angeleint geführt werden. Das bestimmt § 16 Abs. 1 Satz 1 der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung [...]