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BVerfG (1 BvR 988/90) | Datum: 11.09.1990
Die Verfassungsbeschwerde bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Der Verwaltungsgerichtshof und die Stadt haben in den angegriffenen Entscheidungen die Bedeutung von Art. 14 Abs. 1 GG nicht verkannt. Entgegen [...]