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BayObLG (RReg 2 St 91/89) | Datum: 21.04.1989
(e) »... Die konkrete Gefährdung muß durch die Fahruntüchtigkeit (mit)verursacht sein. Eine nur gelegentlich der Trunkenheitsfahrt entstehende, mit ihr aber innerlich nicht zusammenhängende Gefahr genügt nicht [...]