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KG (12 U 3875/84) | Datum: 18.03.1985
Dem Kl. steht keine Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur zu. Wie der Kl. selbst vor dem Senat eingeräumt hat, habe in seiner Familie seiner Ehefrau, mit der er zusammenlebt, ein weiterer [...]