Ihre Suche einschränken
Rechtsgebiet
Gericht
- OLG Hamm (12)
- BGH (11)
- OLG Frankfurt/Main (11)
- OLG Düsseldorf (8)
- OLG Celle (6)
- OLG Köln (5)
- OLG Koblenz (4)
- OLG München (4)
- LG Essen (3)
- OLG Hamburg (3)
- OLG Karlsruhe (3)
- OLG Stuttgart (3)
- AG Bochum (2)
- AG Darmstadt (2)
- AG Köln (2)
- BayObLG (2)
- KG (2)
- LG Bayreuth (2)
- LG Oldenburg (2)
- OLG Bamberg (2)
- OLG Nürnberg (2)
- OLG Oldenburg (2)
- OVG Münster (2)
- AG Augsburg (1)
- AG Bad Homburg v. d. Höhe (1)
- AG Berlin-Charlottenburg (1)
- AG Bonn (1)
- AG Euskirchen (1)
- AG Freyung (1)
- AG Goslar (1)
- AG Hanau (1)
- AG Hannover (1)
- AG Heilbronn (1)
- AG Karlsruhe (1)
- AG Kiel (1)
- AG Koblenz (1)
- AG München (1)
- AG Recklinghausen (1)
- AG St. Wendel (1)
- AG Wiesbaden (1)
- LG Augsburg (1)
- LG Göttingen (1)
- LG Itzehoe (1)
- LG Krefeld (1)
- LG Köln (1)
- LG München I (1)
- LG Rottweil (1)
- LG Saarbrücken (1)
- OLG Zweibrücken (1)
- VG Gelsenkirchen (1)
- VG Köln (1)
Monat
1. Wer ein auf der Autobahn liegengebliebenes Fahrzeug in Betrieb zu setzen versucht, wird dadurch nicht dessen Führer. Auch besteht für ihn keine Anschnallpflicht. 2. Ersatzansprüche des verletzten Ehemannes der Kfz-Halterin und -Führerin sind gegenüber dem Haftpflichtversicherer des auffahrenden Fahrzeugs nicht in analoger Anwendung des § 67 Abs. 2 VVG beschränkt.
OLG Bamberg (5 U 125/83) | Datum: 20.12.1983
A. Mit der Regelung des § 9 AGBG ist es vereinbar, daß der Betreiber einer Kfz-Waschanlage in seinen AGB eine Haftungsbeschränkung für den Fall festlegt, daß während des Waschvorgangs außen an der Karosserie angebrachte Teile, wie z.B. Zierleisten, abgerissen werden und weitere Schäden verursachen (hier: Kratzer an der Heckscheibe). Eine AGB-Bestimmung, nach der die Haftung des Betreibers einer Kfz-Waschanlage für solche Folgeschäden abbedungen wird, die in der Regel anfallen, um den auf die unmittelbaren Schäden bezogenen Ersatzanspruch mit Erfolg geltend machen zu können (z.B. Kosten eines Privatgutachtens) verstößt gegen § 9 AGBG. B. 1. Der in den AGB enthaltene Haftungsausschluß des Betriebes einer Waschanlage ist wirksam, soweit er sich auf Schäden bezieht, die an den Außenteilen des beschädigten Fahrzeuges verursacht worden sind (hier: Kratzer an der Heckscheibe). 2. Dagegen verstößt der in AGB enthaltene Haftungsausschluß für Folgeschäden gegen die Bestimmung des § 9 AGB-Gesetz, soweit die Haftung für solche Folgekosten abbedungen wird, die in der Regel anfallen, um den auf die unmittelbaren Schäden bezogenen Ersatzanspruch mit Erfolg geltend machen zu können (z.B. Kosten eines Privatgutachtens).
OLG Bamberg (1 U 22/83) | Datum: 08.12.1983
DAR 1984, 147 NJW 1984, 929 VersR 1984, 391 ZfS 1984, 163 [...]
A. Die Einschränkung des in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kfz-Vermieters eingeräumten Haftungsausschlusses muß am Leitbild der Kaskoversicherung orientiert sein. B. Es ist nicht grob fahrlässig, wenn der Versicherungsnehmer mit einem gemieteten Lkw, dessen genaue Höhe ihm nicht bekannt ist, mit dem Aufbau gegen eine Brücke stößt.
OLG Celle (5 U 36/83) | Datum: 17.11.1983
Aktuelle Suchergebnisse 121 -
123
von 123
.
- vorige Seite
- 1
- 2
- 3
- ...
- 13