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1. Auch er als Kraftfahrer das Farbzeichen 'Gelb' einer Lichtsignalanlage übersehen hat und erst bei Lichtwechsel auf 'Rot' die Lichtsignalanlage bemerkt, braucht vor dem Anhaltenlicht den Abstand des nächsten ihm folgenden Fahrzeugs prüfen. 2. Wer auf das Farbzeichen 'Rot' noch vor der Kreuzung oder einer Einmündung anhält, dabei aber die Haltelinie gemäß Zeichen 294 (§ 41 Abs. 2 Nr. 2 StVO) überfährt, verstößt nicht gegen § 37 Abs. 2 StVO, sondern begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO.
Zu 1. im Anschl. an BayObLG v. 24.02.1959, VRS 17, 226 VRS 60, 381 [...]