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BGH (5 StR 153/68) | Datum: 02.04.1968
1. Bei der Feststellung der Zuhälterei verwertet das Landgericht unterstützend, daß die Braut des Angeklagten in der Hauptverhandlung das Zeugnis verweigert hat. 'Dies geschah nach der Überzeugung des Gerichts nur aus [...]