Vgl. BayObLGSt 1992, 144 = VRS 84, 359 unter Hinweis auf BGHSt 37, 21 ; BGHSt 37, 333 ; BayObLGSt 1994, 225; BayObLGSt 1992, 144; BayObLGSt 1983, 106; BayObLGSt 1974, 77; VGH München NuR 1993, 443; BVerwG NVwZ 1993, [...]
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