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BGH - Entscheidung vom 29.11.1994

VI ZR 189/93

Normen:
BGB § 276, § 852 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR BGB § 276 Abs. 1 Satz 2 Arzt 3
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Arzthaftung 89
BGHR BGB § 852 Abs. 1 Kenntnis 20
BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Sachverständigenbeweis 22
DRsp I(125)436b
DRsp I(147)314b
MDR 1995, 482
NJW 1995, 776
VersR 1995, 659
r+s 1995, 180

Die Mutter der Klägerin wurde am 26. September 1982 gegen 02.00 Uhr vom Beklagten zu 2) als diensthabendem Arzt im Krankenhaus der Beklagten zu 1), dessen frauenärztliche Abteilung von dem Beklagten zu 4) als Chefarzt [...]
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