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BVerfG - Entscheidung vom 12.12.1991

2 BvL 8/89

Normen:
EGStGB Art. 118 Nr. 2
GG Art. 31 Art. 72 Abs. 1 Art. 74 Nr. 1 Art. 100 Abs. 1
JVKostO § 10 Abs. 1, Abs. 2
KostÄndG 1986 Art. 6 Abs. 1 Nr. 3
MRegVollzG (Gesetz über den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt) Bremen § 29
StGB § 63 § 64
StPO § 465 Abs. 1 Satz 1 § 464a Abs. 1 Satz 2
StVollzG § 50 § 136 § 137 § 138 Abs. 1 § 189 § 198 Abs. 3 § 199 Abs. 2 Nr. 3

Fundstellen:
BVerfGE 85, 134
EuGRZ 1992, 84
NJW 1992, 1555
NStZ 1992, 253

A. Das Verfahren betrifft die Frage, ob die in § 29 Abs. 2 des Bremischen Maßregelvollzugsgesetzes getroffene Regelung über die Kostentragungspflicht eines nach §§ 63 , 64 StGB Untergebrachten im Blick auf § 10 JVKostO [...]
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