Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
KG (24 W 6746/89) | Datum: 10.01.1990
(c) »... Der Deckendurchbruch stellt eine bauliche Veränderung i. S. von § 22 Abs. 1 WEG [WohnEigG] dar. Die Decke zwischen den beiden Wohnungen der AntrG. ist schon nach zwingender gesetzl. Vorschrift [...]