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KG (1 W 244/03) | Datum: 03.02.2004
Die angefochtene Entscheidung und die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 29. Oktober 2002 werden aufgehoben. Das Grundbuchamt wird angewiesen, von den in der Zwischenverfügung geäußerten [...]