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Entläßt der Verpächter den Pächter vorzeitig aus dem Pachtvertrag unter der Voraussetzung, daß dieser einen solventen Nachpächter beibringt, so endet mangels eines gegenläufigen Vorbehalts des Verpächters das Pachtverhältnis im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Nachfolger auch dann, wenn dieser danach von dem ihm eingeräumten Widerrufsrecht Gebrauch macht.
Die Entscheidung ist rechtskräftig. OLGReport-Düsseldorf 1994, 294 [...]