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OLG Rostock (10 WF 86/24) | Datum: 26.07.2024
1. Der Senat versteht das Schreiben des Antragstellers vom 29.05.2024 als Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Güstrow - Familiengericht - vom 29.05.2024 (Az.: 70 F 179/23). Anderenfalls wird der [...]