Sortieren nach
Sittliche Gründe für eine Unterhaltsgewährung liegen auch dann nicht vor, wenn die Unterhaltsbedürftigkeit des Partners dadurch entstanden ist, daß er keine Arbeitslosenhilfe erhält, weil er in der eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt und das Einkommen des unterstützenden Partners gem. § 137 Abs. 2 a AFG angerechnet wird.
BB 1993, 203 LSK-FamR/Fischer, Vor §§ 1353 ff. BGB LS 78 [...]
Nehmen die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammen einen Konsumentenkredit auf und leisten beide darauf Zahlungen, so sind sie einander nicht zum Ausgleich verpflichtet, wenn nichts anders vereinbart ist.
LSK-FamR/Fischer, Vor §§ 1353 ff. BGB LS 62 MDR 1990, 243 NJW 1991, 2573 NJW-RR 1990, 837 [...]