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»1. Wird im Verbund von Scheidungs- und Folgesachen der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt im Wege der Stufenklage geltend gemacht, so ist die gesamte Stufenklage Folgesache, auch das unbezifferte Zahlungsbegehren. 2. Betreibern beide Eheleute die Folgesache mit Verzögerung, so liegt in der hierdurch verursachten Verzögerung keine besondere Härte.«
FamRZ 1997, 826 OLG-Report Schleswig 1996, 315 OLGReport-Schleswig 1996, 315 [...]
Verknüpft das materielle Recht Elemente von Grund und Betrag so miteinander, dass sie nicht getrennt voneinander beurteilt werden können, darf ein Grundurteil nicht ergeben, daher ist in Unterhaltsprozessen ein Grundurteil unzulässig. Insbesondere kann in einem Grundurteil darüber entschieden werden, ob die unbefristete Zahlung von Unterhalt unbillig ist, solange die Höhe des Unterhalts nicht feststeht.
FamRZ 1999, 27 MDR 1998, 720 OLGReport-Schleswig 1998, 126 [...]