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Auch wenn den Eltern gemäß den §§ 1672, 1671 Abs. 5 BGB das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen und bis zum Abschluß des Sorgerechtsverfahrens dem Jugendamt als Pfleger übertragen worden ist, steht die Regelung des Umgangs mit einem ehelichen Kind während des Getrenntlebens der Eltern umfassend dem Familiengericht zu.
Vgl. Auch die Anmerkung von Sarres, FamRZ 1995, 948 FamRZ 1995, 947 [...]
Läßt sich nach Ausschöpfung der sowohl dem Betreuer als auch dem Gericht zumutbaren Aufklärungsmöglichkeiten derzeit nicht positiv beantworten, ob der Betreute mittellos ist, geht das Risiko der Unaufklärbarkeit der Vermögensverhältnisse zu Lasten der Staatskasse und dem Betreuer stehen Vergütung und Aufwendungsersatz aus der Staatskasse zu.
ebenso OLG Frankfurt/M., 1.2.1996, Az. 20 W 25/96, FamRZ 1996, 819 BtPrax 2000, 42 [...]