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OLG Frankfurt/Main (5 UF 77/92) | Datum: 06.12.1993
Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen. Die zulässige Berufung des Beklagten führt zur Abänderung des angefochtenen Urteils ab dem 12.7.1991, dem Zeitpunkt seiner Wiederverheiratung. [...]