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BVerfG (1 BvR 1780/20) | Datum: 24.08.2020
1. Die Wirksamkeit des Beschlusses des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 4. Juni 2020 - 9 UF 212/19 - wird einstweilen bis zur Entscheidung der Hauptsache, längstens für sechs Monate ausgesetzt. 2. Das Land [...]