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OLG Bamberg (2 UF 139/18) | Datum: 18.10.2018
1. Die Kindsmutter hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 2. Der Verfahrenswert wird für beide Instanzen - für die 1. Instanz in Abänderung des Beschlusses vom 22.6.2018, Ziffer 5. - auf 3.000,00 Euro [...]