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OLG Celle (6 W 81/16) | Datum: 28.06.2016
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Beschwerdewert: 1.435,35 Euro Die Beschwerde ist unzulässig. I. Die Beteiligte zu 1 macht nicht geltend, in ihren Rechten verletzt zu sein (§ 59 Abs. 1 FamFG ). 1. Sie [...]